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Mensch mit Pferd oder Pferdemensch

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QUIZ MIT PFERDETIERÄRZTIN DR. VERONIKA KLEIN

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Quiz mit Pferdetierärztin Dr. Veronika Klein

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Podcast

Episode #19 Pferdepass

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Wer braucht ei­nen? Was steht drin? Unterschied Schlachtpferd und Nicht-Schlachtpferd? Grün, Lila, Rot? In die­ser Episode be­ant­wor­ten wir die­se Fragen?

Wer muss einen Pferdepass haben?

Die Antwort ist ein­fach — alle! Das be­deu­tet je­der Equide in der EU, dazu ge­hö­ren Turnierpferde, Rentner, Shetty, Freizeitpferde und Zebras — falls du eins im Garten ste­hen hast 🙂

In der Praxis gibt es im­mer noch Pferde ohne Pferdepass — das führt zu ei­ni­gen Verboten und Einschränkungen. Ein Pferd ohne Equidenpass darf nicht ver­kauft wer­den. Eine Turnierteilnahme ist un­ter­sagt und der Transport ist eben­falls ver­bo­ten. Ein Mythos der sich hart­nä­ckig hält, ein Pferdepass dient des Besitznachweises. Das ist falsch, dazu be­nö­tigt man die Eigentumsurkunde und nicht wie oft an­ge­nom­men den Pferdepass. 

Der Equidenpass muss bei Tod der TKB (Tierkörperbeseitigung) vor­ge­legt wer­den, wenn dies nicht mög­lich ist, kön­nen Strafen ver­hängt wer­den oder im schlimms­ten Fall das Pferd lie­gen ge­las­sen wer­den am Hof statt es ab­zu­trans­por­tie­ren. Das ist auch der Grund war­um auch für alte Pferde ein Pferdepass be­an­tragt wer­den soll­te, da sich sonst in der schon trau­ri­gen Situation noch mit Papierkram aus­ein­an­der­ge­setzt wer­den muss. Oft höre ich “Das lohnt sich doch nicht mehr, der ist über 20 Jahre alt” — da ist es aus mei­ner Sicht ge­ra­de aus den ge­nann­ten Gründen doch sehr wich­tig und sinnvoll.

Alle Equipen brauchen einen Pass!

Welche Pferdepässe gibt es in der EU?

In Deutschland sieht man rote, grü­ne und lila fär­ben­de Pässe und die aus­län­di­schen Pässe se­hen noch­mal ganz an­ders aus. Was be­deu­tet denn nun die Farben?

Roter Pferdepass: Der Pass wur­de vom Zuchtverband aus­ge­stellt — ist aber da­mit nicht au­to­ma­tisch eine Zuchtbescheiningung — Vorsicht

Grüner Pferdepass: Der Pass ist von der FN aus­ge­stellt wor­den. Fehlen Unterlagen im Pass, müs­sen die­se bei der aus­stel­len­den Vereinigung an­ge­for­dert wer­den. Als Beispiel der Arzneimittel-Anhang, der fehlt in den al­ten Pässen, hast du ei­nen grü­nen be­stellst du ihn bei der FN nach, hast du ei­nen ro­ten Pass be­stellst du ihn bei dem Zuchtverband, der vor­ne auf dei­nem Pass ab­ge­druckt ist.

Lila Pferdepass: Das sind die FEI-Pässe, die sind not­wen­dig, wenn dein Pferd auf in­ter­na­tio­na­le Turniere geht. Diese Pferde müs­sen ge­chipt sein.

Was steht drin im Pferdepass?

Die Unterlagen wer­den bei der FN oder dem Zuchtverband be­stellt — dann wird der Tierarzt ver­stän­digt, wenn die Unterlagen ein­ge­trof­fen sind und nicht vor­her. Immer wie­der wer­den Termine aus­ge­macht mit der Tierarztpraxis und vor Ort wird fest­ge­stellt, es lie­gen kei­ne Unterlagen vor. Der Tierarzt hat die nicht vor­rä­tig da­bei, son­dern die müs­sen im­mer für das je­wei­li­ge Pferd be­an­tragt wer­den durch den Pferdebesitzer.

Das Pferd wird dann ge­zeich­net durch den Tierarzt — das dient der ge­nau­en Identifikation. Ist das Pferd nach 2009 ge­bo­ren, muss das Pferd eben­falls durch den Tierarzt ge­chipt wer­den oder es wird beim Fohlenbrenntermin durch­ge­führt. Auch der Chip wird von der FN aus­ge­lie­fert und liegt nicht beim Tierarzt. Dann wird al­les fer­tig aus­ge­füllt und zur FN zu­rück ge­schickt, ei­ni­ge Wochen spä­ter er­hält man dann ei­nen neu­en Pferdepass.

Beim Notfall soll­te der Pferdepass griff­be­reit lie­gen — was du zu­sätz­lich an Erste Hilfe Maßnahmen durch­füh­ren kannst/solltest bis der Tierarzt kommt, er­fährst du in mei­nem Webinar “Erste Hilfe Am Pferd”

Erfahre, wie du dei­nem Pferd 
im Notfall hel­fen kannst — 
star­te mit dem Webinar 
„Erste Hilfe am Pferd“

weitere Eintragungen

Weitere Eintragungen sind der Besitzerwechsel, auch da­für muss der Pass zur FN ge­schickt wer­den. Ebenfalls muss der Lebensmittelstatus bei je­dem Besitzerwechsel durch den neu­en Besitzer be­stä­tigt wer­den im Pass mit ei­ner Unterschrift. Natürlich ste­hen hier auch alle Impfungen drin, soll­ten sie zu­min­des­tens — mehr Informationen zu Impfungen fin­dest du in den ers­ten bei­den Episoden im Podcast -> hier gehts zur Episode

Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd? 

Das ist hier die Frage?! Hat bei­des Vor- und Nachteile, die ich im fol­gen­dem be­spre­chen möchte:

Schlachtpferd

  •  Pflicht ein Bestandsbuch zu füh­ren durch den Pferdehalter, dort müs­sen alle Medikamente ein­ge­tra­gen wer­den — dazu zählt zum Beispiel die Wurmkur
  •  der Tierarzt stellt nach je­der Behandlung ei­nen AUA-Beleg aus (Anwendung- und Abgabebeleg) für je­des Medikament
  • ei­ni­ge Medikamente sind ver­bo­ten für Schlachtpferde-dazu ge­hört: Phenylbutazon, ei­ni­ge Antibiotika und Pergolid (Cushing/PPID-Medikament)
  • ei­ni­ge Medikamente müs­sen so­fort in den Pass ein­ge­tra­gen wer­den, zum Beispiel Acepromazin (Sedierungspaste) — es ist falsch, dass alle Medikamente bei Schlachtpferden in den Pass ein­ge­tra­gen wer­den müs­sen! Lediglich bei den Medikamente, die auf der Positivliste ste­hen be­steht eine Eintragungspflicht.
  • Umtragung zum Nicht-Schlachtpferd je­der Zeit möglich
  • Die Entscheidung zur Tötung liegt beim Besitzer, beim Nicht-Schlachtpferd liegt die Entscheidung beim Tierarzt und ist nur aus ei­nem ver­nünf­ti­gen Grund — also er­heb­li­cher Schäden, Leiden oder Schmerzen möglich.
 

Medikamentengabe

Das Arzneimittelgesetz (AMG) muss ein­ge­hal­ten werden!

Beispiel: Ein Pferd mit ei­ner chro­ni­schen Atemwegserkrankung kann nicht mehr im Reitsport ein­ge­setzt wer­den, aber auf der Wiese ohne Belastung ist es glück­lich und kann noch vie­le Jahre le­ben — dann lie­gen kei­ne er­heb­li­chen Schmerzen, Leiden oder Schäden vor, son­der es ist “nur” reit­un­taug­lich. Aus mei­ner Sicht darf es dann NICHT ein­ge­schlä­fert wer­den, wäre es ein Schlachtpferd kann der Besitzer je­doch ent­schei­den es je­der Zeit zum Schlachter zu bringen.

Nicht-Schlachtpferd

  • Hier ist kei­ne Eintragung von Medikamenten in den Pferdepass nötig
  • KEIN Bestandsbuch, KEINE AUA-Belege
  • Tötungsentscheidung liegt beim Pferdebesitzer
  • ABER es dür­fen auch nicht alle Medikamente ein­ge­setzt wer­den, das ist ein weit­ver­brei­te­ter Irrglaube — > son­dern es dür­fen nur Medikamente ein­ge­setzt wer­den, die für das Pferd eine Zulassung ha­ben!! Gibt es kein für das Pferd zu­ge­las­se­nes Medikament greift die Umwidmungskaskade und es dür­fen Medikamenten für an­de­re Tierarten ein­ge­setzt wer­den, gibt es da auch kei­ne, erst dann! darf aus der Humanmedizin Präparate ein­ge­setzt wer­den. Die Aussage Nicht-Schlachtpferde dür­fen alle Medikamente auf dem Markt be­kom­men ist da­mit falsch! Beispiel: ACC-Tabletten, die­se gibt es für Mensch und Pferd, also ist der Tierarzt ver­pflich­tet das Pferdepräparat zu ver­schrei­ben, sonst macht er sich strafbar!
  • Einmal Nicht-Schlachtpferd im­mer Nicht-Schlachtpferd! eine Umtragung ist nicht möglich!

Pflichten im Zusammenhang mit dem Pferdepass

Der Pferdehalter ist ver­ant­wort­lich, dass der Pass im­mer beim Pferd liegt, das Bestandsbuch aus­ge­füllt ist und eben­falls vor­liegt. Das ist hei­kel, denn der Pferdebesitzer ist NICHT im­mer der Pferdehalter! Als Beispiel ein gro­ßer Pensionsstall mit 100 Pferden, 100 Pferdebesitzer und 1 Pferdehalter, näm­li­che der Stallbesitzer — der ist also ver­ant­wort­lich, wenn das Amt kommt und Pässe kon­trol­lie­ren möch­te, dass alle 100 Pässe un­ver­züg­lich vor­lie­gen… si­cher kein ge­leb­ter Alltag in den Reitställen, dass der Pferdehalter die Pässe vor­lie­gen hat, sie also im Stall lie­gen. Ausnahme die Fahrt zur Pferdeklinik, Fohlen bei Fuss oder bei ei­nem Ausritt muss der Pass nicht beim Pferd sein.

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Simone Läufer
Simone Läufer 
6 Tage zuvor 

Hallo, ich be­sit­ze seit 21 Jahren eine jetzt 26 jäh­ri­ge Stute (1998 ge­bo­ren). Ich habe für das Tier ei­nen Equidenpass von 2001, habe die­sen aber nicht auf mich um­tra­gen las­sen. Nun wur­de der Hof/Tierhalter kon­trol­liert und ich muss den Besitzerwechsel im Equidenpass ein­tra­gen las­sen. Dieser ging nun per Einschreiben an die FN. Dort wird nun be­haup­tet, dass mein Equidenpass gar nicht gül­tig sei, weil der Aussteller nicht be­rech­tigt ge­we­sen sei aus­zu­stel­len. Ich kann auch eine Registrierung bei der AQHA nach­wei­sen. Trotzdem soll das Pferd jetzt ge­chipt wer­den und ein neu­er Equidenpass aus­ge­stellt. Ist das nicht ver­rückt??? Den Verband, der den Pass aus­ge­stellt hat­te war der Verband Deutscher Huf– und Pferde Experten e. V., Hechelscheid 31, 52152 Simmerath… Diesen gibt es je­doch nicht mehr. Haben Sie eine Idee wie ich mei­nem Pferd den Chip er­spa­ren kann? Viele Grüße Simone Läufer

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